Versicherung - Gebäude
Rahmenvertrag Gebäudeversicherung (Gewerbe- bzw. Wohneinheiten)

Abdeckung der wichtigen Sachsubstanzschäden von privat bzw. gewerblich genutzten Gebäuden mit zahlreichen Leistungserweiterungen von Schutz für Elementarschäden bis hin zu Schäden durch Graffiti.
Rahmenverträge schaffen Rechtssicherheit über insbesondere
- Versicherte Sachen / Gegenstände
- Versicherte Gefahren
- Versicherte Kosten

Die gesetzlichen Regelungen alleine schaffen hier keine Rechtssicherheit.
§ 93 BGB - Wesentliche Bestandteile einer Sache
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt
werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.
§ 95 BGB - Nur vorübergehender Zweck
Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen eines Gebäudes.
§ 97 BGB - Zubehör
Zubehör sind bewegliche Sachen, die ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu diesen bestimmt sind.
Versicherungsschutz für
- Lasten- oder Personenaufzüge
- PV-Anlagen oder SAT-Anlagen
- Werbeanlagen
- etc.